Fragen
Rezept für Kassenzuschuss | Ihr Arzt stellt ein Privatrezept vor der ersten Osteopathiebehandlung mit „Osteopathische Mitbehandlung empfohlen“ oder ähnlichem Inhalt aus. Eine Diagnose ist nicht unbedingt erforderlich. Damit und mit der bezahlten Osteopathierechnung erfolgt die Rückerstattung nach dem Kostenerstattungsprinzip. Bitte informieren Sie sich, ob Ihre Krankenkasse einen Zuschuss bezahlt und ob ein Rezept notwendig ist. |
Behandlung | Am Anfang der Therapie wird ausführlich die Krankheitsgeschichte des Patienten erfasst. Diagnostikbefunde wie Labor, MRT oder Röntgenbefunde werden hier mit einbezogen. Danach untersucht der osteopathisch arbeitende Therapeut den Patienten manuell, das heißt mit den Händen in den 3 Bereichen (parietal, visceral und cranial). Nur so kann er den Patienten befundorientiert und individuell behandeln. Dafür ist die genaue Kenntnis der menschlichen Anatomie, Physiologie und Biochemie Voraussetzung. |
Behandlungsdauer | Eine osteopathische Behandlung ist individuell auf den Patienten und dessen aktuelle Beschwerdesituation abgestimmt und dauert 50 – 60 Minuten. |
Anzahl der nötigen Behandlungen u. Abstand | Bei akuten Beschwerden sind in der Regel 3 bis 5 Behandlungstermine nötig, bei chronischen Krankheitsbildern können auch mehr Termine sinnvoll sein. Auch der Abstand der Termine ist individuell unterschiedlich. Akut-Patienten werden oft nach 14 Tagen wieder bestellt, bei chronischen Problemen kann ein Abstand von 4 bis 6 Wochen angezeigt sein. |
Prävention | Osteopathische präventive Behandlung – eine gute Möglichkeit, bewusst das Erkrankungsrisiko und die Anfälligkeit zu senken, um so Krankheiten nicht erst entstehen zu lassen. Viele Menschen nutzen die Osteopathie so als echte VORSORGE, indem sie so das Gleichgewicht zwischen den Körpersystemen aufrecht erhalten. |
Gutschein | Verschenken Sie mit einem Gutschein für Osteopathie Gutes für Körper, Seele und Geist! |