Kosten
Naturheilkunde und Osteopathie
Honorare erhebe ich auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Kostenerstattung durch Krankenversicherungen
Private Krankenversicherungen
Aufgrund meiner Qualifikationen sind grundsätzlich alle meine Leistungen erstattungsfähig. Es hängt jedoch von Ihrer Krankenversicherung und Ihrem Tarif ab, welche naturheilkundlichen Behandlungen übernommen werden. Bitte informieren Sie sich dahin gehend vorab bei Ihrem Versicherer.
Gesetzliche Krankenkassen und Selbstzahler
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Heilpraktikerleistung, bieten aber günstige Zusatzversicherungen an. Diese übernehmen anteilig oder ganz die Behandlungskosten.
Eine gute Nachricht! Viele gesetzlichen Krankenkassen zahlen Zuschüsse zur Behandlung (manche bis zu 80% der Behandlungskosten). Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten anteilig, wenn ein ärztliches (Privat-)Rezept vorliegt. Die bezahlte Rechnung kann bei der Krankenkasse nach dem Kostenerstattungsprinzip eingereicht werden. Abrechnung direkt über die Chipkarte ist nicht möglich.
Informieren Sie sich vorab hier welche gesetzlichen Krankenkassen Zuschüsse zahlen.